Garantiebedingungen
Unsere zweijährige Herstellergarantie gilt deutschlandweit unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung. Innerhalb der Garantielaufzeit gewähren wir kostenlose Reparaturen oder Einstellungen im Falle von Komplikationen mit dem Uhrwerk, Gehäuse und Metallbänder, sofern die Uhr gemäß Anleitung bedient wurde.
In den folgenden Fällen wird keine Garantie gewährt, auch wenn diese innerhalb der Garantiezeit auftreten:
Keine Garantie gewähren wir auf technische Verschleißteile, die einem normalen Alterungsprozess unterliegen wie die Zugfeder (nur bei mechanischen Uhren), Kronen, Drücker, Gehäuse-Tubus, Bodendichtungen, Glasdichtungen wegen Wasserdichtheit. Alle Dichtungen sind Verschleißteile und können bereits nach einem Jahr verhärten und ihre Funktion verlieren. Bitte beachten Sie hierzu auch die Frage „Ist meine Uhr wasserdicht?“
Weiter gewähren wir keine Garantie bei typischen Abnutzungserscheinungen. Hierzu gehören Lederbändern, Glas-, Gehäuse- und Lünetten Beschädigungen, soweit es sich bei diesen nicht um einen Herstellerfehler handelt, sowie Beschädigungen, die durch den Kunden verursacht wurden. Darunter fallen z.B. durch Stoß und Schlag auftretende Folgeschäden.
Für die in Anspruchnahme der Garantie ist der Garantieschein vorzulegen. Wir bitten Sie, diesen zusammen mit der Rechnung und einer Fehlerbeschreibung an unseren Service einzusenden. Bitte legen Sie die Kaufquittung und den separaten Garantieschein ausgefüllt mit Artikel-Nr. und Serien-Nr. (s. Bodenprägung) bei.
POINT TEC Products Electronic GmbH
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Steinheilstr. 6
85737 Ismaning